Erfreuliche Lockerungen für die Jugend

Übergangsfrist bis Jahresende für Jugendliche ohne Corona-Impfung

Die vielen Proteste und Bittschriften in ganz Bayern haben zu einem erfreulichen Erfolg geführt. Die Jugend darf auch Sport treiben.

In der Kabinettssitzung vom 9. 11.2021 beschließt der Ministerrat weitere Maßnahmen und gibt folgende Pressemitteilung heraus:
...... Punkt 8. Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird zum 10. November (Inkrafttreten am 11. November) in folgenden Punkten geändert:

..... 8.2 Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können damit an sportlichen und musikalische Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Dies gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten etc.

Der TV Landau ist erleichtert und freut sich über die politische Kehrtwende. Ab sofort dürfen auch die 12 bis 17Jährigen Schülerinnen und Schüler an den Sportstunden teilnehmen, sofern sie regelmäßig in der Schule auf Corona getestet werden. Alle anderen Jugendlichen unterliegen nach wie vor der 2G-Regel.

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