Corona-Regelungen für den Sport

3G-Regelung und AHA-Hygienevorschriften

Gültigkeit vom 02.09.2021 bis 03.11.2021

Die Corona bedingten Regelungen wurden neu gefasst. Grundlage für die Teilnahme der Sportler in den Turnhallen ist nun die 3G-Regelung. Teilnehmen dürfen Geimpfte, Genesene und aktuell Getestete. Die Getesteten müssen einen 24 Stunden gültigen Schnelltest oder einen 48stündigen PCR Test vorweisen. Für Kinder ist kein Testnachweis notwendig, da sie bereits laufend in den Kindergärten und Schulen getestet werden. Die Übungsleiter werden die 3 G`s am Beginn der Sportstunde überprüfen. Es sind daher die entsprechenden Nachweise mitzubringen. Weiterhin gelten auch die AHA-Hygienemaßnahmen, d.h. in allen räumlichen Bereichen ist ein Abstand von mind. 1,5 m zueinander zu halten, vor Stundenbeginn gilt es Hände zu waschen und eine medizinische Maske (OP-Maske) als Mund- und Nasen-Schutz zu tragen. Das Sporteln selbst kann ohne diese Maske erfolgen. Die Teilnehmer werden gebeten, eigene Gymnastikmatten und ein eigenes Handtuch mitzubringen. Die Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden.

Die ausführlichen Empfehlungen wurden den Sportvereinen vom Bayerischen Landessportverband (BLSV) zur Verfügung gestellt. Diese wurden hier bereits an früherer Stelle veröffentlicht. Zu finden im Archiv unter den Berichten im September 2021.

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